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Vorlage - A 63/344/2021  

 
 
Betreff: Neubau Mehrzweckhalle Kückhoven
hier: Grundsatzbeschluss zum Förderantrag
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
22.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die bestehende Mehrzweckhalle in Kückhoven wurde im Jahr 1956 errichtet und im Jahr 1988 erweitert. Die alte Mehrzweckhalle weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln auf und ist zudem strukturell ungünstig aufgebaut.

 

Die baulichen Mängel betreffen den Keller, in den regelmäßig Feuchtigkeit durch die Wände eindringt und bereits Wände und Böden beschädigt hat, den Zustand der Duschen und Umkleideräume und den Allgemeinzustand im Gebäudeinneren, im gesamten Gebäude zeigt sich ein erheblicher Sanierungsstau.

 

Die Gebäudefassade entspricht bei weitem nicht aktuellen Standards, das Dach ist sanierungsbedürftig und weist keinen zeitgemäßen Wärmeschutz auf, die Fenster sind dringend auszutauschen. Die Anlagen zur Wärmeversorgung sind veraltet und hochgradig ineffizient.

 

Darüber hinaus weist die Anlage strukturelle Mängel auf. Zunächst verfügt die Mehrzweckhalle nicht über ein geeignetes Foyer, eine Thekenanlage bei Veranstaltungen kann nur in dem Stuhllager errichtet werden, die Anzahl der WCs ist nicht ausreichend, die Anordnung von Nebenräumen ist ungünstig, vor allem aber ist die Halle selbst durch einen Versprung an der Schnittstelle zwischen Altbau und Erweiterung im Jahr 1988 gekennzeichnet.

 

Aufgrund stellenweise zu geringer Durchgangsbreiten in den Türen und einer fehlenden barrierefreien Toilette ist die Anlage insgesamt nicht barrierefrei und steht somit Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht zur Verfügung.

 

Im Jahre 2019 fanden daher erste Gespräche zu einem Neubau der Mehrzweckhalle auf dem Grundstück zwischen Grundschule und Nahversorgungszentrum Kückhoven statt. Dazu wurde seitens der Vereine ein Anforderungsprofil entwickelt, das Grundlage für einen Entwurf des Hochbauamtes war. Dabei galt es die Wünsche aus den Vereinen, die vorgegebene Grundstücksgröße und das gegebene Budget in Einklang zu bringen.

 

Der resultierende Entwurf sieht im Kern des Gebäudes eine Mehrzweckhalle mit ausreichenden Neben- und Abstellräumen sowie ein großzügiges Foyer vor. Die Mehrzweckhalle erhält eine Nutzfläche von ca. 335 m², sie ist damit größer als die bestehende Halle mit 306 m² und weist eine ähnliche Größe auf wie der Saal des neuen Mehrzweckgebäudes Keyenberg oder der Kaisersaal in Immerath.

 

Zur Katzemer Straße hin ist ein kleiner Vorplatz angeordnet, zu dem sich ein Foyer mit Thekenanlage hin öffnet. Diesem Foyer sind die Toilettenanlagen sowie der der ca. 30 m² große Vereinsraum zugeordnet. Über diesen Nebenräumen befindet sich die Haustechnik sowie ein kleiner Regieraum. Über das Foyer ist die Mehrzweckhalle zu erreichen, die über großzügige Nebenräume mit einer Gesamtfläche von 156 m² verfügt und damit den Anforderungen der vielfältigen Vereinsstruktur der Ortslage Kückhoven gerecht wird.

 

Von der Rückseite bzw. den Stellplätzen in Richtung Sportplatz sind die Sportumkleiden mit Duschen sowie ein kombinierter Raum als Lehrer- bzw. Schiedsrichterumkleide zu erreichen. Dieser Bereich erhält einen separaten Zugang zu der Halle. Damit ist zugleich eine Doppelnutzung der Halle möglich, die dazu mit einem Vorhang geteilt werden soll.

 

Analog den laufenden Neubauvorhaben ist eine Wärmeversorgung mit Erdwärme und eine Photovoltaikanlage geplant, angestrebt wird der Standard KfW 55.

 

Dieses Konzept wurde am 23.08.2021 durch das Hochbauamt im Bezirksausschuss Kückhoven vorgestellt und dort einstimmig begrüßt.

 

In den Haushalt 2021 wurden zunächst Mittel in Höhe von 250.000,- € für die Planung des Neubaus eingestellt. Für die gesamte Maßnahme wurden Kosten in Höhe von 3.000.000,- € in den Haushalt eingestellt. Diese Mittel sind nach aktueller Einschätzung des Hochbauamtes jedoch nicht auskömmlich, unter Berücksichtigung der Preisentwicklung geht das Hochbauamt nunmehr vorläufig von Baukosten in Höhe 3.200.000,- € aus.

 

Zur Förderung soll ein Antrag im Rahmen des Dorfinnenentwicklungskonzeptes gestellt werden. Zudem soll parallel ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingereicht werden.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 22.09.2021 durch das Hochbauamt dem Ausschuss anhand von Entwurfsskizzen des Hochbauamtes erläutert werden. Im Falle einer Förderzusage soll der Beginn der Maßnahme im Jahr 2023 erfolgten. Die Fertigstellung ist dann für das Jahr 2024 geplant.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt begrüßt die von der Verwaltung entwickelte Planung und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Planung Förderanträge zu stellen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine