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Vorlage - III/095/2021  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 25.04.2021: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkhaus Neusser Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
22.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bd. 90 Die Grünen vom 25.04.2021  

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 25.04.2021 folgenden Antrag:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt: Die Verwaltung der Stadt Erkelenz prüft, unter welchen Voraussetzungen sie eine Photovoltaikanlage auf dem P&R-Parkhaus Neusser Straße errichten lässt und wie der mit dieser Photovoltaikanlage gewonnene Ökostrom einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann.“

 

Begründet wird der Antrag mit den Klimaschutzzielen der Stadt Erkelenz. Danach erfolgt durch den Antragsteller bereits eine genaue Beschreibung einer möglichen Anlage mit Abmessungen und möglichen Leistungskennzahlen sowie Kostenangaben Darüber hinaus wird das Projekt als „reales und umsetzbares Projekt auf dem Weg zur Energiewende und der Transformation des Rheinischen Revieres in eine Zukunftsregion“ mit einer möglichen Förderung als ZRR-Projekt beschrieben.

 

Nach Auffassung der Verwaltung bedarf es keines weitergehenden Prüfantrages, da für die vorgetragene Idee wesentliche Rahmenbedingungen der P&R-Anlage und des Energie-Einspeisegesetzes (EEG) von vornherein bei der Antragsstellung entweder nicht bekannt waren oder nicht berücksichtigt wurden. 

 

Die Stadt Erkelenz ist formell nicht Eigentümer der Park & Ride-Anlage. Eigentümer ist die DB-Netz AG. Die Stadt Erkelenz hat über einen so genannten Gestattungsvertrag das Recht, auf dieser Fläche eine Park & Ride-Anlage zu bauen und zu betreiben. Jegliche Maßnahme ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren und endet formal im Jahr 2025 mit möglichen Verlängerungs- aber auch Kündigungsoptionen. Hier wird es vorrangig Aufgabe der Verwaltung sein, den Bestand der Anlage weiterhin zu sichern.

 

Die Anlage wurde mit Fördermitteln erstellt. Eine Anfrage beim Fördermittelgeber vor dem Hintergrund des Antrages für eine Veränderung des Gebäudes ist aus Sicht der Verwaltung auf Grund der beschriebenen Grundstücksituation entbehrlich.

 

Darüber hinaus hat nach Aussage des durch die Errichterfirma beauftragten Statikers die Gesamtkonstruktion des Parkdecks keine ausreichenden Lastreserven für eine Überdachung in jedweder Form. Dazu gehört auch eine Photovoltaikanlage. Die Anlage müsste demnach auf einer separat zu gründenden zusätzlichen Stützkonstruktion, die jeweils neben der Parkdeckkonstruktion stehen müsste, errichtet werden. Die großen Spannweiten (ca. 37-38 m) müssten mit zusätzlichen Fachwerkträgern überbrückt werden, was eine Photovoltaikanlage von vornherein alleine durch die Errichtungskosten vollkommen unwirtschaftlich macht.

 

Sollten die im Antrag genannten Leistungskennwerte stimmen, wäre außerdem für eine mögliche Einspeisung des gewonnenen Stromes auch nach aktuellem EEG eine Teilnahme an einer Ausschreibung und Auktion bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Verwaltung hat dazu schon mehrfach auch im Zusammenhang mit den bereits in Erkelenz vorhandenen Freiflächenphotovoltaikanlagen berichtet. Auf Grund der viel zu aufwendigen Errichtungskonstruktion wäre eine Anlage auf der Park & Ride-Anlage in dem Verfahren überhaupt nicht konkurrenzfähig und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar keinen Zuschlag bekommen. 

 

Die Stadt Erkelenz als Institution verfügt auch nicht über ein Modell zur Einspeisung von Photovoltaikstrom oder Vermarktung des erzeugten Stromes an Dritte. U. a. ist deshalb bereits auch vor Jahren die Kooperation mit der Sonnenschein eG durch den Rat beschlossen worden. Denkbar mögliche Flächen für eine Photovoltaiknutzung wurden durch Fachleute geprüft. Dazu gehört auch die Park & Ride-Anlage (seinerzeit auch in Form von Fassadenanlagen). Eine Wirtschaftlichkeit war nicht darstellbar.

 

Die Zukunft der Photovoltaiknutzung in Erkelenz liegt auf Grund der vorgegebenen gesetzlichen Regelungen auf privaten und gewerblichen Dächern, auf denen dezentral Strom für den Eigenverbrauch des Gebäudes gewonnen wird. Die Potentiale zeigt auch ein Blick in den Solaratlas für NRW. Daneben wird es auf Grund der Fördersystematik des EEG im Bereich von Infrastrukturtrassen neben Autobahn und Bahnlinie einige wenige (minderwertige landwirtschaftliche) Flächen geben, die sich für eine wirtschaftliche Erzeugung von Photovoltaikstrom im größeren Ausmaß eignen und wettbewerbsfähig sind.

 

Der Antrag beinhaltet daher weder ein „reales“ noch ein „umsetzungsfähiges“ Projekt. Eine weitergehende Prüfung ist daher aus Sicht der Verwaltung von vornherein entbehrlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag in der gestellten Form abzulehnen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Für einen weitergehenden Prüfauftrag ggfls. Planungskosten in zur Zeit nicht abschätzbarer Größenordnung.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.04.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bd. 90 Die Grünen vom 25.04.2021 (490 KB)