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Vorlage - A 66/438/2021  

 
 
Betreff: Starkregenrisikomanagement (SRRM)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
22.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

1. Veranlassung

Derzeit wird der Generalentwässerungsplan (GEP) neu aufgestellt. Auf den Ergebnissen der Kanalnetzberechnung wird die hydraulische Situation des Kanalnetzes für den Ist- und Prognosezustand dargestellt. Hierbei wird auch ein Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Starkregenereignis berechnet. Dieser Nachweis zeigt auf, an welchen Stellen im Netz es zu Wasseraustritten aus den Schachtdeckeln kommt und welche rechnerischen Mengen zu erwarten sind.

 

Durch die zunehmenden punktuellen Starkregenereignisse mit zum Teil erheblichen materiellen Schäden und auch erhöhten Gefahrenlagen für Leib und Leben sind die klassischen Nachweisverfahren im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr ausreichend. In der Fachwelt entwickeln sich daher seit einigen Jahren Berechnungsmethoden zur Einschätzung eines realistischen Oberflächenabflusses durch urbane Sturzfluten. Diese haben mittlerweile eine sehr hohe Auflösung erreicht, aus denen sich Starkregenrisiken sehr gut ableiten lassen. Auf diesen kann dann ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) aufgebaut werden.

Hierbei werden die Abflussszenarien für Katastrophenregen visualisiert und kritische Bereiche verdeutlicht. Aus diesen können dann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung herausgearbeitet werden. Diese Maßnahmen können nur gemeinsam mit der Bevölkerung und vor allem mit den privaten Grundstückseigentümern umgesetzt werden.

 

Hierzu wird regelmäßig eine öffentliche Information und Beteiligung vorgesehen.

 

 

2. Maßnahme

Der Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz plant flankierend zur klassischen Kanalnetzberechnung ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) zu erarbeiten.

 

Die Anforderungen an ein SRRM orientieren sich an der im Dezember 2018 veröffentlichten „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW (MUNLV 2018)“.

 

Es soll eine umfassende Untersuchung mit Auswertung, Gefahreneinschätzung und einem Handlungskonzept erarbeitet werden. Hierbei soll eine Kopplung mit dem Kanalnetzberechnungsmodell des GEP durchgeführt werden. Dies gewährleistet auch eine Berücksichtigung aus dem Kanalnetz austretender Wassermengen und deren Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss und somit ein realistischeres Bild als bei einer reinen Oberflächenabflussmodellbetrachtung. Dies entspricht dem derzeitigen Stand des „Best Practice“ und etabliert sich derzeit als Standard.

 

Die Schnittstelle zur Kanalnetzberechnung ist hierbei eine besondere Herausforderung. Eine weitgehende Kompatibilität der Berechnungsmodelle für die Starkregenuntersuchung und die Kanalnetzberechnung ist zur Vermeidung erheblichen Mehraufwandes sicherzustellen. Damit ist eine Einschränkung des Bieterkreises an Fachbüros gegeben.

 

Parallel bereitet der Schwalmverband für sein Einzugsgebiet eine Starkregenuntersuchung vor. Die Kläranlage der Stadt Erkelenz entwässert in den Beeckbach als Quellfluss der Schwalm. Derzeit laufen die Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen. Das Berechnungsmodell ist bereits festgelegt. Dieses ist mit unserem Berechnungsmodell für das Kanalnetz (GEP) kompatibel. Dementsprechend soll diese Software zum Einsatz kommen. Das geplante SRRM der Stadt Erkelenz wird über die Betrachtungen des Schwalmverbandes hinausgehen und soll gekoppelt mit dem GEP vorlaufend durchgeführt werden. Entsprechende Synergien sind zu erwarten.

 

3. Kostenrahmen und zeitliche Durchführung

Eine weitergehende Untersuchung von Starkregenereignissen (Urbane Sturzfluten / Starkregenrisikomanagement SRRM) war schon bei den Haushaltsanmeldungen zum Haushalt 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für die erste Jahreshälfte 2022 geplant. (Der GEP, das ABK und das SRRM sollen in 2022 fertiggestellt werden.)

 

Eine Förderung der Untersuchungen zum SRRM ist nicht mehr möglich, da die Mittel des Förderprogramms schon seit einiger Zeit ausgeschöpft sind und eine Neuauflage der Förderung derzeit nicht in Sicht ist.

 

Für die Maßnahmen aus der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement – Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW (MUNLV 2018)“ wurde ein aktualisierter Kostenrahmen (brutto) in Höhe von 90.000,- Euro ermittelt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Untersuchung zur Auswirkung von Überflutungen infolge von Starkregen soll durchgeführt und ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) auf Basis der vorgelegten Unterlagen aufgestellt werden.

Die Vergabe wird im Rahmen der laufenden Betriebsführung durchgeführt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen unter dem Auftragssachkonto A 11020907 Generalentwässerungsplan i.H.v. 600.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Für den GEP und das ABK sind Kosten i.H.v. 700.000 Euro eingeplant.