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Sachkundiger Bürger Raths beantragt eine Ergänzung des Beschlussentwurfs, in dem der Förderbestand E-Bike/ Pedelec um “normale“ Fahrräder ergänzt wird. Die “normalen“ Fahrräder sind allerdings vom Nachweis eines Ökostrombezugs ausgenommen. Dem Ausschuss soll weiter berichtet werden, um ggf. Fördertatbestände und Budgetrahmen für die nächsten Jahre anzupassen.
Ergänzter Beschluss - Änderungen fett und kursiv - (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.
Das Förderprogramm wird unter dem Fördertatbestand E-Bike/Pedelec um die Förderung von „normalen" Fahrrädern ergänzt. Der Nachweis eines Ökostrombezugs wird auf den Fördertatbestand E-Bike/Pedelec beschränkt und „normale" Fahrräder davon ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Förderprogramms in 2022 zu evaluieren und dem Ausschuss zu berichten, um ggf. Fördertatbestände und Budgetrahmen für die Folgejahre anzupassen." Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen |
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