TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2018 und des Teilfinanzplanes 2018 - 2021 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
|
|
0/51/205/2017 |
|
Ö 3 |
|
|
Antrag des Jugendamtselternbeirates auf Übernahme von Fahrtkosten |
|
|
0/51/206/2017 |
|
Ö 4 |
|
|
Antrag der Fraktionen der CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FW-UWG Erkelenz und Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.07.2017 auf Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner Straße |
|
|
0/51/209/2017 |
|
Ö 5 |
|
|
Ferienspiele 2018 |
|
|
0/51/207/2017 |
|
Ö 6 |
|
|
Weiterführung des Projektes Schulbauernhof der Peter-Jordan-Schule und des Caritasverbandes des Kreises Heinsberg im Bereich Schulsozialarbeit |
|
|
0/51/208/2017 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.11.2017 auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz (Anmerk.: Die SPD-Fraktion beantragt die vollständige Befreiung von Elternbeiträgen (bisher 80%) für den Fall, dass bei gleichzeitiger Betreuung von Geschwisterkindern diese im letzten Kindergartenjahr vollständig von den Beiträgen befreit werden.) |
|
|
0/51/210/2017 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf der SPD-Fraktion: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“ |
|
|
|
|
04.12.2017 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 7 - abgelehnt |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
|
|
|
|
|
14.12.2017 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 3.3 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
|
|
|
|
|
20.12.2017 - Rat der Stadt Erkelenz |
|
|
Ö 9.2 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: „Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|