Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2016 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor dem 15.03.2016 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, diese im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“