Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf Initiative der Jugendhilfe haben das Kreisgesundheitsamt und die Suchtberatungsstelle der Caritas und der Diakonie in Hückelhoven sowie die Jugendämter der Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und das Kreisjugendamt Heinsberg die beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen diesen Institutionen zur Zusammenarbeit mit suchtmittelabhängigen Eltern und/oder Eltern in Substitutionsbehandlung erarbeitet.
Damit soll kreisweit eine Arbeitshilfe für die Fachkräfte der beteiligten Institutionen und ein Leitfaden zur Verfügung stehen, um die Arbeit mit gemeinsamen Klientinnen und Klienten zu optimieren, gleiche Vorgehensweisen zu praktizieren und unnötige Irritationen zu vermeiden. Damit wird, ähnlich wie bereits im Schulbereich praktiziert, auch im Bereich der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe ein kooperatives Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit initiiert. Dabei arbeiten die Kooperationspartner gemeinsam daran, betroffenen (werdenden) Müttern / Vätern / Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen. Dabei steht die Verantwortung für das Wohl des Kindes im Zentrum der Kooperationsvereinbarung. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zu beschließen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen von 1 - 5
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