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Vorlage - 0/51/185/2016  

 
 
Betreff: Zuschussangelegenheiten aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.02.2016 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 25.01.2016 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Erkelenz die Bezuschussung einer neuen Industriespülmaschine für die Küche des Jugendzentrums ZaK.

Die Küche im Ev. Jugendzentrum ZaK wird fast täglich für Koch- und Backangebote genutzt und damit ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit. Für die Arbeit der Kirchengemeinde steht im Martin-Luther-Gemeindehaus eine separate Küche zur Verfügung.

Die Industriespülmaschine läuft mindestens einmal täglich, an einigen Tagen sogar häufiger. Zusätzlich zu den Küchenutensilien werden auch Gläser, Tassen und andere Gegenstände aus dem Bistro gespült.

Die bisher genutzte Maschine, die etwa 15 Jahre alt ist, ist defekt und eine Reparatur ist nicht mehr sinnvoll. Es muss dringend eine neue Maschine angeschafft werden. Nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.8 werden Zuschüsse für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen gewährt.

Die Gesamtkosten für eine neue Spülmaschine belaufen sich auf 2.595,00 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der anerkannten Kosten, höchstens 865,00 Euro zu gewähren.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ev. Kirchengemeinde Erkelenz wird für die neue Spülmaschine im Jugendzentrum ZaK ein Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 865,00 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf 10 Jahre festgelegt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für den Produktplan 2016 zu dem Produktsachkonto 060302 5318000 (Zuschüsse an freie Träger) angemeldet.