TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 15.06.2016 |
|
|
|
|
Ö 2.1 |
|
|
Erweiterung des Vereinsheimes des SV Schwarz-Gelb Venrath 1932 e. V. |
|
|
A 40/309/2016 |
|
Ö 3 |
|
|
Angelegenheit/en aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 21.06.2016 |
|
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
|
|
A 61/369/2016 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof““, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
|
|
|
|
21.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
|
|
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
|
|
|
|
|
23.06.2016 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
29.06.2016 - Rat der Stadt Erkelenz |
|
|
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
Ö 3.2 |
|
|
Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A46", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
|
|
A 61/370/2016 |
|
Ö 3.3 |
|
|
Feststellung des Jahresabschlusses des Städt. Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes |
|
|
A 20/347/2016 |
|
Ö 4 |
|
|
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art) |
|
|
A 20/348/2016 |
|
Ö 5 |
|
|
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art) |
|
|
A 20/349/2016 |
|
Ö 6 |
|
|
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz |
|
|
A 20/350/2016 |
|
Ö 7 |
|
|
Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
|
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
|
|
A 20/351/2016 |
|
Ö 7.2 |
|
|
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2016 bis 31.05.2016 |
|
|
A 20/352/2016 |
|
Ö 8 |
|
|
ZUSATZPUNKT: Gewährung eines Zuschusses an den Verein Freunde der Burg Erkelenz e. V. zur Errichtung eines Daches auf der Burg in Erkelenz |
|
|
/017/2016 |
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|