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Vorlage - A 20/351/2016  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2016 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2016 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Am 11. Februar 2016 wurde im Rahmen einer Hauptausschutzsitzung die kurzfristige Notwendigkeit für einen Ersatzbau in Neuhaus vorgestellt. Die Kosten für diesen Ersatzbau wurden mit ca. 1,35 Mio. € beziffert, wovon 300.000 € im 2016er Haushaltsplan veranschlagt waren und 1,05 Mio. € im Rahmen einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung durch den Hauptausschuss am 11.02.2016 bzw. durch den Rat am 09.03.2016 zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Vom Fachamt wurde nunmehr signalisiert, dass bei einer Baumaßnahme in einer Größenordnung von 1,35 Mio. €, trotz des hohen Vorfertigungsgrades des Baukörpers, nicht umfassend vorzuplanen ist, so dass sich im weiteren Verlauf nunmehr die Notwendigkeit von ergänzenden Beauftragungen ergibt. Dazu zählen u.a. ein von der Brandschutzdienststelle gefordertes Brandschutzkonzept eines Sachverständigen, aufwendigere Vermessungsarbeiten, Hausanschlüsse, eine Schließanlage, eine Außenbriefkastenanlage sowie ergänzende Schlosserarbeiten und Pflasterarbeiten. Diese summieren sich auf ca. 29.000 €.

 

Weiter zeigt sich in der Praxis, dass Flüchtlinge vermehrt in den Standorten eigene Satelittenschüsseln errichten. Es ist somit davon auszugehen, dass auch am neuen Standort eine Vielzahl kleinerer Satelittenschüsseln an die neue Fassade angebracht werden würden, was sich sehr negativ auf das Erscheinungsbild des Standortes auswirken würde. Es wurde daher die Möglichkeit untersucht, über eine zentrale Anlage ein entsprechendes Angebot in den Räumen anzubieten, die Kosten hierfür belaufen sich auf 21.000,- € für die Anlage einschließlich der gesamten Installation. Das Fachamt  empfiehlt dringend, diese Anlage vorzusehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Wertigkeit und Nachhaltigkeit des neuen Gebäudes.

 

Die nunmehr noch zusätzlich bereitzustellenden Auszahlungen belaufen sich demnach insgesamt auf 50.000 €.

 

Aufgrund der Erheblichkeit der Mehrauszahlungen für die gesamte Maßnahme „Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus“ sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen vorher zustimmt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Den überplanmäßigen Auszahlungen von 50.000 € bei der Maßnahme

H 10060303 – Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus - wird zugestimmt. Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch einen gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.“


Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlungen von 50.000  €.