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Bezeichnung: |
3. Sitzung des Braunkohlenausschusses |
Gremium: |
Braunkohlenausschuss |
Datum: |
Di, 01.12.2015 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 18:20 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal des Rathauses |
Ort: |
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier
hier: Beschluss zur Stellungnahme |
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A 61/339/2015 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/340/2015 |
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Ö 4 |
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Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath |
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A 61/341/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“ |
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01.12.2015 - Braunkohlenausschuss |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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10.12.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5 |
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Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Borschemich |
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A 61/342/2015 |
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Ö 6 |
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Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch |
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A 61/343/2015 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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