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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Aktuelles aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014
hier: Ergänzender Beschluss über Veranstaltungen in der Adventszeit |
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A 80/069/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
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18.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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19.09.2012 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4 |
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14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg)
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/233/2012 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/234/2012 |
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Ö 6 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/235/2012 |
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Ö 7 |
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof)
hier: Feststellungsbeschluss |
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A 61/236/2012 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring - Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/237/2012 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/238/2012 |
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Ö 10 |
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2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/239/2012 |
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Ö 11 |
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12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß " 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/240/2012 |
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Ö 12 |
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Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/241/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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