Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Erschließungsmaßnahme „ Am Stadtpark“ ist gem. den Plänen 612.1.401 für den Kanalbau und den Plänen 612.2.401 / 612.2.402 für den Straßenbau umzusetzen. Ebenso ist die Beleuchtung im Planbereich herzustellen bzw. zu erneuern.
Die Planungen sind den Anliegern vorzustellen und zu erläutern.
Anschließend ist der BZA Erkelenz-Mitte über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen.“