Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/265/2012  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßensanierung Kolberger Straße in Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
15.03.2012 
20. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Bereich der Kolberger Straße, der Memelstraße, dem Zwischenabschnitt der Stettiner Straße und der angrenzenden Stichwege sind weite Teile der Verkehrsflächen aufgrund Ihres Alters in einem schlechten Zustand. Es fehlt der frostsichere Aufbau, die Straßenränder, Rinnen und Borde sind stellenweise defekt und es existieren zahlreiche alte Aufbruchflächen von Arbeiten an Versorgungsleitungen.

 

Außerdem wurde bei der Kanalinspektion festgestellt, daß der vorhandene Kanal über weite Strecken schadhaft ist. Teile der Kanalisation verlaufen über private Flächen. Die notwendigen hydraulischen und baulichen Sanierungsschwerpunkte sind im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz aufgeführt.

Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, die Straßen und Kanalbaumaßnahme in den betroffenen Bereichen zu kombinieren.

 

Im Bereich der Memelstraße sowie in den drei nördlichen Stichen wird die Verkehrsfläche neu in Pflasterbauweise hergestellt.

Der Kanal in der Memelstraße wird erneuert. In den sehr schmalen Fußwegbereichen erfolgt eine grabenlose Sanierung der Leitungen.

Unter Aufgabe der vorhandenen Kanaltrasse unter den privaten Garagen Richtung St. Rochus Weg wird die Entwässerung Richtung Stettiner Straße ausgerichtet.

 

Im Bereich der Kolberger Straße wird der östliche Stich ebenfalls in Pflasterbauweise als Mischfläche neu hergestellt. Der westliche Bereich zwischen Masurenweg und Stettiner Straße wird als Trennprinzip mit beidseitigem Gehweg hergestellt. Die Bepflanzung (Straßenbegleitgrün) im nördlichen Bereich wird hier neu gestaltet.

Der Kanal wird auf ganzer Länge erneuert.

 

Die Stettiner Straße wird ab dem St. Rochus Weg in nördlicher Richtung ebenfalls im Trennprinzip neu hergestellt.

Der schadhafte Kanal wird auch aus hydraulischen Gründen erneuert.

Die Hausanschlüsse werden an den neuen Kanal umgeklemmt, wo nötig saniert.

Die Straßenbeleuchtung wird im  gesamten beplanten Bereich ebenfalls erneuert.

Die Sanierung Kolberger Straße, der Memelstraße und des Teilbereiches der Stettiner Straße setzt die Straßen- und Kanalsanierung im Marienviertel (zuletzt Stichstraßen) fort.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die  Kolberger Str., die Memelstr. und der Teilbereich der Stettiner Str. in Erkelenz-Mitte sind gem. den Plänen mit den Zeichnungs-Nrn. 595.2.401 / 595.2.402 zu erneuern.

Die Kanalisation in der Kolberger Str., der Memelstr. und einem Teilbereich der Stettinerstr. sind gem. dem Plan mit der Zeichnung.-Nr. 595.1.401 zu erneuern. Im gesamten Planbereich ist auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern.

Die Planungen sind den Anliegern vorzustellen und zu erläutern.

Anschließend ist der BZA Erkelenz-Mitte über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Straßenbauarbeiten in der Kolberger Str. sind unter Auftragssachkonto E 12010019 220.000 und für die Kanalbauarbeiten unter Auftragssachkonto A 11020032 80.000 bereitgestellt.

Für die Memelstraße sind unter Auftragssachkonto E 12010023 62.000  für den Straßenbau und unter Auftragssachkonto A 11020035 20.000 € für den Kanalbau im Haushalt 2012 vorgesehen.

Für die Erneuerung der Beleuchtung sind für die Memelstraße unter Auftragssachkonto E 12020021 4.500€, für die Kolberger Straße unter Auftragssachkonto E 12020005 insgesamt 32.000€ bereit gestellt.

Für die Sanierung des Teilabschnitts Stettiner Straße ist im Haushalt 2012 kein Ansatz gebildet worden, da sich die Notwendigkeit einer zeitgleichen Umsetzung mit der Kolberger- und Memelstraße erst im Rahmen der Konkretisierung der Planung ergeben hat. Hier erfolgt die Deckung durch Mittelübertragungen von Auftragssachkonto E 12010026. für den Straßenbau und von Auftragssachkonto A 11020049 für den Kanalbau.

Für eine Erneuerung der Beleuchtung können die benötigten 6.000€ durch Mittelübertrag von Auftragssachkonto E 12029000 bereit gestellt werden.

 

Die Straßenbaumaßnahmen sind ebenso wie die Erneuerung und Ergänzung der Beleuchtung gem. KAG beitragsfähig.