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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Erschließungsmaßnahme „ Am Stadtpark“ ist gem. den Plänen 612.1.401 für den Kanalbau und den Plänen 612.2.401 / 612.2.402 für den Straßenbau umzusetzen. Ebenso ist die Beleuchtung im Planbereich herzustellen bzw. zu erneuern. Die Planungen sind den Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz-Mitte über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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