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Vorlage - A 66/264/2012  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbau "Am Stadtpark"
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
15.03.2012 
20. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bebauungsplan I/9 „Kölner Straße/ Stadtpark, Erkelenz – Mitte“ hat am 01.04.2010 Rechtskraft erlangt.  Hierin ist  auch die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Neuordnung der Bebauung und der Erschließungsanlagen im Stadtpark westlich der Theodor-Körner-Straße festgelegt.

 

Die aktuell im nördlichen Bereich des Parkes angelegte Zuwegung befindet sich ebenso, wie der in dieser Trasse liegende Kanal, in einem schlechten Zustand.

Nach Neubau des Kanals wird dieser Bereich der Zuwegung in Pflasterbauweise neu hergestellt.

 

Der neu zu errichtende Kanal sichert eine abwasserseitige Erschließung im Sinne der Generalentwässerungsplanung im Mischsystem ab.

Die bestehende Beleuchtung wird ebenfalls erneuert bzw. ergänzt.

Die Hauptzufahrt wird als 4 Meter breite Pflasterstraße bis zur neu anzulegenden Wendefläche errichtet und im ersten Realisierungsschritt als Baustraße hergestellt.

Nach Abschluss privater Bauvorhaben erfolgt der Endausbau.

Von der Wendefläche nach Süden wird im Endausbau ein ebenfalls 4 Meter breiter Pflasterweg die bereits bestehende Bebauung erschließen.

Der gesamte Bereich soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Öffentliche Stellflächen werden mit Blick auf den Ist-Zustand und die zu erwartende Nutzung nicht angeordnet.

Im Bereich der Hauptzufahrt erfolgt die Abgrenzung zum Park in Form einer straßenbegleitenden Hecke. Hierdurch wird unter anderem die Inanspruchnahme der Parkgrenzen durch ruhende bzw. Ausweichverkehre vermieden.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Erschließungsmaßnahme „ Am Stadtpark“  ist gem. den Plänen 612.1.401 für den Kanalbau und den Plänen 612.2.401 / 612.2.402 für den Straßenbau umzusetzen. Ebenso ist die Beleuchtung im Planbereich herzustellen bzw. zu erneuern.

Die Planungen sind den Anliegern vorzustellen und zu erläutern.

Anschließend ist der BZA Erkelenz-Mitte über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Straßenbau fallen Kosten in Höhe von 86.000€ und für die Kanalbauarbeiten Kosten in Höhe von 42.000€ an.

Für die Beleuchtung sind Kosten von 6.000€ anzusetzen.

Die Deckung erfolgt durch Mittelübertragungen von Auftragssachkonto E 12010026. für die Baustraße und von Auftragssachkonto A 11020049 für den Kanalbau.

Für die Beleuchtung sind die erforderlichen Mittel unter Auftragssachkonto E 12020020 bereit gestellt.

Die Straßenbaumaßnahmen und die Erneuerung und Ergänzung der Beleuchtung sind in Teilbereichen gem. BauGB beitragsfähig.