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Tagesordnung - 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 20.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/205/2011  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/206/2011  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

 

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

 

 

   
    20.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 4 - geändert beschlossen
    In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert.

 

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_TÖB_BBP_0220.1_Baaler Weg-OL (124 KB)      
   
    21.09.2011 - Hauptausschuss
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    05.10.2011 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.2 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

 

Ö 5  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße/Stadtpark (Volksbank)", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/207/2011  
Ö 6  
Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/208/2011  
Ö 7  
Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/209/2011  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/A "Nördlich Antwerpener Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/210/2011  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/B "Neumühle", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/211/2011  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/C "Carl-Benz-Straße-Nord", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/212/2011  
N 1     (nichtöffentlich)