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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/206/2011 Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Kehren fragt nach, ob die Anregungen des Kreises Heinsberg nicht geklärt werden müssten

Ratsherr Kehren fragt nach, ob die Anregungen des Kreises Heinsberg nicht geklärt werden müssten.

 

Amtsleiter Orth erläutert, dass die Anregungen des Kreises Heinsberg im Baugenehmigungsverfahren zu klären sind und nicht Thema des Bebauungsplanverfahrens sind.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung sollte der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 "Baaler Weg" aufgrund der Nordlage der betreffenden Grundstücke wie folgt geändert werden:

 

"Die nördlichen Baufenster am Baaler Weg sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert.

 

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_TÖB_BBP_0220.1_Baaler Weg-OL (124 KB)