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Ratsherr Kehren fragt nach, ob die Anregungen des Kreises Heinsberg nicht geklärt werden müssten.
Amtsleiter Orth erläutert, dass die Anregungen des Kreises Heinsberg im Baugenehmigungsverfahren zu klären sind und nicht Thema des Bebauungsplanverfahrens sind.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollte der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 "Baaler Weg" aufgrund der Nordlage der betreffenden Grundstücke wie folgt geändert werden:
"Die nördlichen Baufenster am Baaler Weg sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen." In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.09.2011 wurde die Beschlussvorlage um Punkt 3. erweitert.
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von 5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen." Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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