„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für
das Jahr 2010 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-,
Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung
der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2010 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die
Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung
erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“
29.06.2010 - Braunkohlenausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
30.06.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 11.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“