Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u.a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Zu Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz werden Herr Jürgen Schöbel, Herr Paul-Hugo Blaesen und Frau Claudia Reuter vorgeschlagen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Zu Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses werden hiermit bestellt:
Finanzielle Auswirkungen: keine |
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