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Vorlage - A 10/319/2010  

 
 
Betreff: Fortschreibung Erkelenz-Vertrag
hier: Bericht über den Stand der Evaluierung bei der Bezirksregierung Köln sowie Beratung über das weitere Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
29.06.2010 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

 

In seiner Sitzung am 10

In seiner Sitzung am 10.05.2010 hat der Rat der Stadt der Erkelenz sich mit dem Antrag der Fraktionen der Bürgerpartei, Bündnis 90/Die Grünen, FW-UWG und der FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.04.2010 auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung des Erkelenz-Vertrages beschäftigt. Der Antrag der v.g. Fraktionen greift den zuvor bereits von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Braunkohlenausschuss gerichteten Antrag vom 10.11.2009 auf. Ziel beider Anträge ist es, die Erfahrungen aus der Anwendung des Erkelenz-Vertrages im bisherigen Umsiedlungsverfahren der Orte Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch  auszuwerten und für die Festlegung von Entschädigungsbedingungen für die bevorstehende Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath zu nutzen. Ob und in welcher Form hiervon Gebrauch gemacht wird, muss unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgetragenen, nachfolgend dargestellten Erkenntnisse entschieden werden.

 

Der sog. Erkelenz-Vertrag wurde, nach entsprechenden Vorberatungen in den Gremien, mit Datum vom 22.09.2004 zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG geschlossen. Nach § 3 des Erkelenz-Vertrages verpflichtet sich RWE Power, die Umsiedlung der Wohnbevölkerung der Orte Borschemich sowie Immerath, Pesch und Lützerath nach der, dem Vertrag als Anlage beigefügten, mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Erkelenz-Erklärung durchzuführen. In der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.06.2010 wird von der Verwaltung der Erkelenz-Vertrag, insbesondere das Eigentümerkonzept und das Mieterhandlungs- konzept nochmals in seinen Grundzügen vorgestellt, um für die Mitglieder des Ausschusses die Grundlage für die Beurteilung entschädigungsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsiedlung zu geben.

 

Ebenfalls soll in der Sitzung auf die Ergebnisse der Evaluierung des Erkelenz-Vertrages, die von der eigentlich zuständigen Geschäftsstelle für den Braunkohlenausschuss des Landes NRW, der Bezirksregierung Köln, durchgeführt wurde, eingegangen werden. Wie bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Erkelenz dargestellt, hat die Bezirksregierung Köln mit Blick auf das laufende Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Orte Manheim und Morschenich eine Evaluierung der derzeitigen Entschädigungspraxis im Rheinischen Braunkohlenrevier, und damit eine Evaluierung des Erkelenz-Vertrages vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen nach jetzigem Zeitplan in einer Sitzung bei der Bezirksregierung Köln am 21.06.2010  u.a. Vertretern der Verwaltung präsentiert werden. Die Verwaltung hat anlässlich zahlreicher Termine, die anlässlich der Evaluierung stattgefunden haben, ihre eigenen Erfahrungen sowie die Erfahrungen der Bürgerbeiräte Immerath/Lützerath/Pesch sowie Borschemich einfließen lassen. In der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.06.2010 werden die Ergebnisse der Evaluierung unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Bezirksregierung Köln vorgetragen. Damit kann der Ausschuss sich ein Bild darüber machen, inwieweit schon eine Auswertung des Erkelenz-Vertrages stattgefunden hat.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegung von Entschädigungsbedingungen für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverarth ansteht. Erst im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens zur Umsiedlung der v.g. Orte, das federführend durch die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln geführt wird, steht eine Festschreibung der Entschädigungsbedingungen an; dies dürfte in ca. 4 Jahren der Fall sein.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine