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Vorlage - A 10/318/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Bürgerinnen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss zur Kenntnis
29.06.2010 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

 

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Braunkohlenausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgabe

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Braunkohlenausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine