In seiner Sitzung am 10.05.2010 hat der Rat der Stadt der
Erkelenz sich mit dem Antrag der Fraktionen der Bürgerpartei, Bündnis 90/Die
Grünen, FW-UWG und der FDP im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.04.2010 auf
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung des Erkelenz-Vertrages
beschäftigt. Der Antrag der v.g. Fraktionen greift den zuvor bereits von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Braunkohlenausschuss gerichteten Antrag
vom 10.11.2009 auf. Ziel beider Anträge ist es, die Erfahrungen aus der
Anwendung des Erkelenz-Vertrages im bisherigen Umsiedlungsverfahren der Orte
Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch
auszuwerten und für die Festlegung von Entschädigungsbedingungen für die
bevorstehende Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich,
Unterwestrich und Berverath zu nutzen. Ob und in welcher Form hiervon Gebrauch
gemacht wird, muss unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgetragenen,
nachfolgend dargestellten Erkenntnisse entschieden werden.
Der sog. Erkelenz-Vertrag wurde, nach entsprechenden
Vorberatungen in den Gremien, mit Datum vom 22.09.2004 zwischen der Stadt
Erkelenz und der RWE Power AG geschlossen. Nach § 3 des Erkelenz-Vertrages
verpflichtet sich RWE Power, die Umsiedlung der Wohnbevölkerung der Orte
Borschemich sowie Immerath, Pesch und Lützerath nach der, dem Vertrag als
Anlage beigefügten, mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten
Erkelenz-Erklärung durchzuführen. In der Sitzung des Braunkohlenausschusses am
29.06.2010 wird von der Verwaltung der Erkelenz-Vertrag, insbesondere das
Eigentümerkonzept und das Mieterhandlungs- konzept nochmals in seinen
Grundzügen vorgestellt, um für die Mitglieder des Ausschusses die Grundlage für
die Beurteilung entschädigungsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit
der Umsiedlung zu geben.
Ebenfalls soll in der Sitzung auf die Ergebnisse der
Evaluierung des Erkelenz-Vertrages, die von der eigentlich zuständigen Geschäftsstelle
für den Braunkohlenausschuss des Landes NRW, der Bezirksregierung Köln,
durchgeführt wurde, eingegangen werden. Wie bereits mehrfach in den politischen
Gremien der Stadt Erkelenz dargestellt, hat die Bezirksregierung Köln mit Blick
auf das laufende Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Orte Manheim
und Morschenich eine Evaluierung der derzeitigen Entschädigungspraxis im
Rheinischen Braunkohlenrevier, und damit eine Evaluierung des
Erkelenz-Vertrages vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen nach
jetzigem Zeitplan in einer Sitzung bei der Bezirksregierung Köln am
21.06.2010 u.a. Vertretern der
Verwaltung präsentiert werden. Die Verwaltung hat anlässlich zahlreicher
Termine, die anlässlich der Evaluierung stattgefunden haben, ihre eigenen
Erfahrungen sowie die Erfahrungen der Bürgerbeiräte Immerath/Lützerath/Pesch
sowie Borschemich einfließen lassen. In der Sitzung des Braunkohlenausschusses
am 29.06.2010 werden die Ergebnisse der Evaluierung unter dem Vorbehalt der
Freigabe durch die Bezirksregierung Köln vorgetragen. Damit kann der Ausschuss
sich ein Bild darüber machen, inwieweit schon eine Auswertung des
Erkelenz-Vertrages stattgefunden hat.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Festlegung von Entschädigungsbedingungen für die
Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und
Berverarth ansteht. Erst im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens zur Umsiedlung
der v.g. Orte, das federführend durch die Geschäftsstelle des
Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln geführt wird, steht eine
Festschreibung der Entschädigungsbedingungen an; dies dürfte in ca. 4 Jahren der Fall sein.