Protokollnotiz:
„Der Wahlleiter führt die Mitglieder (Beisitzer) des
Wahlausschusses für das Stadtgebiet Erkelenz in ihre Aufgaben ein. Anschließend
nimmt er gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung die Verpflichtung vor. Die
Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage
beigefügt.“