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Vorlage - A 10/798/2008  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung der Beisitzerinnen und der Beisitzer
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
17.06.2008 
1. Sitzung des Wahlausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verpflichtungserklärung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz setzt sich der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter/der Wahlleiterin (als Vorsitzendem/als Vorsitzender) und den Beisitzern/Beisitzerinnen zusammen. Beisitzer und Beisitzerinnen sind durch den Rat zu bestellen.

 

Wahlleiter/in ist der/die Hauptverwaltungsbeamte/Hauptverwaltungsbeamtin; stv. Wahlleiter/in ist sein/ihr Vertreter/in im Amt.

 

Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit folgenden Maßgaben Anwendung:

 

  • dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet,
  • dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer/innen beschlussfähig ist,
  • dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters/der Wahlleiterin den Ausschlag gibt.

 

Aufgabe des Wahlausschusses ist es u.a., das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Kommunalwahlgesetz1 –Für diese Zuständigkeit sind die Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten.

 

1 Gemäß § 5 Kommunalwahlgesetz ist der Bürgermeister – soweit erforderlich – für die Einteilung der Wahlbezirke in Stimmbezirke zuständig.

Protokollnotiz:

Protokollnotiz:

„Der Wahlleiter führt die Mitglieder (Beisitzer) des Wahlausschusses für das Stadtgebiet Erkelenz in ihre Aufgaben ein. Anschließend nimmt er gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung die Verpflichtung vor. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Vordruck „Verpflichtungserklärung“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verpflichtungserklärung (7 KB)