Bürgerinformationssystem
Wahlleiter Jansen führt die Beisitzerinnen und Beisitzer in ihr Amt ein und verpflichtet diese. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Protokollnotiz: „Der Wahlleiter führt die Mitglieder (Beisitzer) des Wahlausschusses für das Stadtgebiet Erkelenz in ihre Aufgaben ein. Anschließend nimmt er gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung die Verpflichtung vor. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.“ |
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