Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Über die Sitzungen sind Sitzungsniederschriften zu erstellen. Hierzu ist ein Schriftführer/eine Schriftführerin zu bestellen. Für den Verhinderungsfall sollte gleichzeitig ein Vertreter/eine Vertreterin benannt werden. Der Wahlleiter macht hierzu – wie in der Beschlussvorlage ausgeführt – einen entsprechenden Vorschlag. Beschlussentwurf: „1. Zum Schriftführer des Wahlausschusses wird hiermit Stadtamtsrat Hans Bongartz bestellt. 2. Als Vertreter wird Stadtinspektor Michael Wirtz berufen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||