Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Ab dem 01. August 2006 werden für die Betreuung im
Rahmen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII Geldleistungen in Höhe der als
Anlage beigefügten Übersicht erbracht, die zukünftig der Entwicklung der
Pflegesätze für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Vollzeitpflege
angepasst werden.
Auf Antrag werden bei Nachweis bei eigenen Aufwendungen je
betreutem Kind Zuschüsse zu den Beiträgen zu einer Unfallversicherung in Höhe
von höchstens 79,00 € jährlich und zur Alterssicherung von höchstens mtl.
39,00 € gezahlt.
Bei einer Betreuungsleistung von weniger als 20
Wochenstunden verringern sich die Zuschüsse zu den Beitragsleistungen auf die
Hälfte der vorgenannten Beträge.
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt
Erkelenz in der zur Zeit geltenden Fassung sind unter Ziffer VII.2 –
Einzelfallbezogene Hilfen, 2. Tagespflege entsprechend der im Original
beigefügten Anlage zu ändern.“