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Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 13.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder im Stadtgebiet Erkelenz und über die Kostenbeiträge der Eltern bei Kindertagespflege  
Enthält Anlagen
A 51/039/2006  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz; Tagespflege- Ziffer VII.2 - Einzelfallbezogene Hilfen, 2. Tagespflege  
Enthält Anlagen
A 51/040/2006  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Ab dem 01. August 2006 werden für die Betreuung im Rahmen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII Geldleistungen in Höhe der als Anlage beigefügten Übersicht erbracht, die zukünftig der Entwicklung der Pflegesätze für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Vollzeitpflege angepasst werden.

Auf Antrag werden bei Nachweis bei eigenen Aufwendungen je betreutem Kind Zuschüsse zu den Beiträgen zu einer Unfallversicherung in Höhe von höchstens 79,00 € jährlich und zur Alterssicherung von höchstens mtl. 39,00 € gezahlt.

Bei einer Betreuungsleistung von weniger als 20 Wochenstunden verringern sich die Zuschüsse zu den Beitragsleistungen auf die Hälfte der vorgenannten Beträge.

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz in der zur Zeit geltenden Fassung sind unter Ziffer VII.2 – Einzelfallbezogene Hilfen, 2. Tagespflege entsprechend der im Original beigefügten Anlage zu ändern.“

   
    13.06.2006 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Ab dem 01. August 2006 werden für die Betreuung im Rahmen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII Geldleistungen in Höhe der als Anlage beigefügten Übersicht erbracht, die zukünftig der Entwicklung der Pflegesätze für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Vollzeitpflege angepasst werden.

Auf Antrag werden bei Nachweis bei eigenen Aufwendungen je betreutem Kind Zuschüsse zu den Beiträgen zu einer Unfallversicherung in Höhe von höchstens 79,00 € jährlich und zur Alterssicherung von höchstens mtl. 39,00 € gezahlt.

Bei einer Betreuungsleistung von weniger als 20 Wochenstunden verringern sich die Zuschüsse zu den Beitragsleistungen auf die Hälfte der vorgenannten Beträge.

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz in der zur Zeit geltenden Fassung sind unter Ziffer VII.2 – Einzelfallbezogene Hilfen, 2. Tagespflege entsprechend der im Original beigefügten Anlage zu ändern.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Tagespflege (31 KB)      
N 4     (nichtöffentlich)