Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
"Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße
und dem St. Rochusweg ist incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend der
beschriebenen Änderungen (Zeichnungsnummern 562.2.202a und 203a) zu erneuern.
Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und
dem St. Rochusweg gilt als Abrechnungsabschnitt.“