Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/123/2006  

 
 
Betreff: Straßenerneuerung Buscherkamp
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
08.06.2006 
15. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In der letzten Bau- und Werksausschusssitzung am 11.5.2006 wurde die Straßenerneuerung der Straße Buscherkamp zwischen Krefelder Straße und St. Rochus-Weg beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese fand am 18.5.2006 statt.

 

Einige Teilnehmer stellten die gesamte Maßnahme in Frage. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, dass eine Erneuerung vorgenommen werde, gefallen sei. Technische Anlagen müssten aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen fortlaufend in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Reihenfolge könne nur im gesamtstädtischen Zusammenhang und nicht von Anliegern festgelegt werden.

 

Hinsichtlich der vorgestellten Planung äußerten eine große Anzahl der Teilnehmer, dass zur Geschwindigkeitsreduzierung ein oder zwei Engstellen vorgesehen werden sollten. Außerdem sprachen sich viele der Teilnehmer für einen einseitigen und dafür breiteren Gehweg aus. Auch heute schon würde nur die beleuchtete östliche Straßenseite genutzt. Von dieser Seite erreiche man auch ohne weitere Straßenquerung den Fußgängerüberweg auf der Krefelder Straße. Die übrige Planung (Fahrbahn, Beleuchtung, Ausstattung) wurde von den anwesenden Anliegern angenommen.

 

Den Bürgern wurde erklärt, dass grundsätzlich die Errichtung von Engstellen möglich sei. Ein einseitiger Gehweg sei ebenfalls technisch machbar, allerdings ungewöhnlich. Die Stadt habe versucht, beidseitig einen ausreichend breiten (normgerechten) Gehweg von 1,5 m anzulegen, um die Nutzung der Straße zu verbessern.

 

Es sei dagegen nicht möglich, einen Gehweg von weniger als 1,5 m über lange Strecken anzulegen. Dies löse haftungsrechtliche Probleme aus, wenn z.B. ein Fußgänger beim Ausweichen auf die Fahrbahn tritt und von einem Fahrzeug erfasst würde. Wenn auf der westlichen Seite kein Gehweg angelegt werde, verbliebe zwischen der erforderlichen Fahrbahneinfassung und den Grundstückseinfriedungen ein schmaler Streifen, der nur als Schrammbord bezeichnet werden könne. Man müsse dann ein Hinweisschild zur Benutzung der anderen Straßenseite aufstellen.

 

Da insbesondere die vom Wegfall des Gehweges betroffenen 12 Anlieger der Häuser Nr. 19 bis 39 bis auf eine bekannte Ausnahme sich für die Beibehaltung eines schmalen Seitenstreifens ausgesprochen haben und ein einseitiger, dafür aber breiterer Gehweg auch von anderen Anliegern befürwortet wurde, schlägt die Verwaltung vor, diesem Wunsch zu entsprechen. Ferner soll der Vorschlag, Engstellen zu errichten, aufgenommen werden.

 

Die erste Engstelle, die die Fahrbahn auf 3,5 m einengt, kann auf der westlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern) vor Hausnummer 17 angelegt werden. Hier werden keine Zufahrten davon betroffen und die Stelle liegt mittig zwischen Einmündung Buscherhof und dem großen Stichweg Buscherkamp (Hausnummern 24 – 60).

 

Die zweite Engstelle, die die Fahrbahn ebenfalls auf 3,5 m einschnürt, kann mittig durch Aufweitung der beiden Gehwege unmittelbar nördlich der Einmündung zum großen Stichweg (Hausnummern 24 bis 60) angelegt werden. Hier endet auch ein privater Weg neben dem Haus, Nummer 39. Auch hier gibt es keine Zufahrten.

 

Schließlich kann die Einmündung Buscherhof durch Aufweitung des Gehweges vor Hausnummer 3 und 5 so ausgerundet werden, dass ohne Engstelle eine Lenkbewegung erzwungen wird, durch die die Geschwindigkeit angepasst werden muss. Im übrigen gilt hier wie bei der Einmündung des großen Stichweges „Rechts vor Links“.

 

Zwischen den beiden Einmündungen Buscherhof und Stichweg zu den Häusern 24 bis 60 soll der Bereich des einseitigen Gehweges eingerichtet werden. Mit Haunummer 7 beginnend soll auf der westlichen Seite ein 0,5 bis 0,9 m breiter gepflasterter Seitenstreifen eingerichtet werden, der sich bis zur Hausnummer 39 erstreckt.

 

Da die Straße im nördlichen Bereich ausreichend breit ist, können hier die geplanten Gehwege beibehalten werden. Der Gehweg vor den Gebäuden Nrn. 1 bis 5, die sehr  dicht an der Fahrbahn stehen, soll unter Ausnutzung der Einmündung Buscherhof ebenfalls noch beidseitiger und ausreichend breit vorgesehen werden.

 

Eine wesentliche Kostenänderung wird durch die beschriebenen Maßnahmen nicht eintreten. Es reduziert sich allerdings der Anteil, der mit 60 % Anliegerbeiträgen mitfinanziert wird (Gehweg). Der Anteil der Fahrbahn (50 % Anliegerbeiträge) steigt.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg ist incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend der beschriebenen Änderungen (Zeichnungsnummern 562.2.202a und 203a) zu erneuern.

 

Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg gilt als Abrechnungsabschnitt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.      450.000 Euro

Die jährlichen Folgekosten belaufen sich aus ca. 21.700 Euro.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2006 bei Haushaltsstelle

 

9.63100.95950.0 (Straßenerneuerung Buscherkamp)

 

zur Verfügung gestellt werden.