Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): "Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg ist incl. der Straßenbeleuchtung entsprechend der beschriebenen Änderungen (Zeichnungsnummern 562.2.202a und 203a) zu erneuern. Die Straße Buscherkamp zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg gilt als Abrechnungsabschnitt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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