„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden.“
14.06.2023 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden.“