Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte werden unter dem Handlungsfeld 1 „Stadtbild und öffentliche Räume“, Handlungsfeld 2 „Mobilität/ Verkehr“ sowie Handlungsfeld 3 „Stadtmarketing, Einzelhandel, Gastronomie“ u.a. die Gestaltung der öffentlichen Räume thematisiert. Während sich die Gebäude überwiegend im privaten Eigentum befinden, sind die Freiräume mehrheitlich öffentliches Eigentum. Im nördlichen Teil der Ostpromenade, der das ehem. Parkdeck umschließende Bereich, befindet sich eine Nutzungsmischung. Vielfältige Anforderungen sind zu erfüllen.
Der ca. 4.000 qm große Bereich war durch ein in die Jahre gekommenes Parkdeck gekennzeichnet. Es besteht das Bestreben, einen Nutzungsmix verschiedenster Mobilitätslösungen zu unterstützen, der die Förderung des Radverkehrs, ebenso die Stärkung der Nahmobilität und Attraktivierung des ÖPNVs berücksichtigt. Gleichzeitig soll der motorisierte Individualverkehr (MIV) nicht aus der Kernstadt verdrängt werden, da ca. die Hälfte der Erkelenzer Bevölkerung in Ortsteilen außerhalb der Kernstadt lebt. Mit dem bereits erfolgten Beschluss zum Bau einer Mobilitätsstation am Standort des alten Parkdecks bietet sich die Möglichkeit, am gleichen Ort zentrale Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge in der Kernstadt zu schaffen.
Die verkehrliche Erschließung des Planbereichs erfolgt über den Straßenzug Ostpromenade. Zum Stadtkern Richtung Westen, Marktplatz, erfolgt die Anbindung über das Reifferscheidtsgässchen. Auf der Ostseite gelegen mündet die Straße Schwatte Jräet in den Planungsraum.
Mit den vorausgegangenen Untersuchungen, wie der Verkehrsanalyse 2018, der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Workshop in 2019 sowie der Erarbeitung eines Konzepts für Fahrradhauptrouten wurde ein Konzept zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz entwickelt und am 13.09.2022 beschlossen. Das Konzept korrespondiert mit dem Konzept Fahrradhauptrouten für Erkelenz und setzt die Leitziele des InHK um. All diese Aspekte sind in die vorliegende Planung eingeflossen.
Die Festlegung der Oberflächenausbildung erfolgt in Anlehnung an den Gestaltungskanon „Franziskanerplatz“ und „Markt“. Das bereits angewandte Konzept für die Barrierefreiheit auf dem „Franziskanerplatz“ kommt analog zur Anwendung, um den besonderen Erfordernissen auch hier Rechnung tragen zu können.
Im Sinne der Klimavorsorgestrategie werden neue Baumstandorte mit Bodenanschluss und Rigolen zur Nutzung des Niederschlagswassers geplant. Vorgesehen sind stadtklimaverträgliche Bäume. Zahlreiche vorhandene Baumstandorte können erhalten werden. Dort wo erforderlich werden die Baumstandorte mit Wurzelkammersystemen ertüchtigt.
Neben der Umgestaltung aus straßenbau- und freiraumplanerischer Sicht sind auch die vorhandenen Entwässerungskanäle im westlichen Bereich zu ergänzen bzw. teilweise zu erneuern. Ein entsprechender Beschluss wurde am 22.03.2023 gefasst. Geplant ist ebenfalls die Umverlegung bzw. Teilerneuerung der Versorgungsleitungen.
Für die Maßnahme Umgestaltung Ostpromenade, nördlicher Teil, wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Mit Anschreiben vom 16.05.2023 der Bezirksregierung Köln als Fördergeber an die antragstellenden Kommunen wurde der „generelle vorzeitige Maßnahmenbeginn“ für alle angemeldeten und gelisteten Maßnahmen ausgesprochen. Die Maßnahme Umgestaltung Ostpromenade ist im Städtebauförderprogramm NRW 2023 mit 961.00 Euro Fördermitteln angemeldet und gelistet. Allerdings begründet die Zulassung der Ausnahme zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keinen Anspruch auf Förderung. Dieser Umstand findet im Beschlussentwurf Berücksichtigung.
Durch das Büro MWM wird die Maßnahme ausführlich vorgestellt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Ostpromenade in Erkelenz-Mitte, nördlicher Teil, ist –vorbehaltlich der Erlangung der angemeldeten Fördermittel- gemäß der in der Sitzung vom 14.06.2023 vorgestellten Planunterlage auszubauen.“ Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen unter dem Auftragssachkonto S12010111 Ostpromenade Süd: Verkehrsberuhigung und Aufwertung (InHK) in 2023 i.H.v. 85.000,00 Euro zur Verfügung. Ab 2022 bis einschließlich 2025 sind derzeit ca. 1,4 Mio. Euro eingeplant.
Vorbehaltlich deren Zusage, soll aus den Fördermitteln eine Finanzierung zu 60 % durch den Bund sowie durch das Land NRW im Städtebauförderprogramm erfolgen. Stellplatzflächen werden nicht gefördert.
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