Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Überarbeitung Konzentrationszonen Windenergieanlagen) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Überarbeitung Konzentrationszonen Windenergieanlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“