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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, und Betriebe der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 die Aufstellung der 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Gerderath zu beteiligen. Mit dem Beschluss zur Offenlegung des Planes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Titel des Bebauungsplanes geändert. Er trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath. Zusätzlich wurde der Planbereich des Bebauungsplans derart geändert, dass dieser verkleinert wurde und nur das bereits bestehende Gewerbegebiet erfasst. Ziel und Zweck der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist, diesen Plan auf modernes Planrecht bezüglich der Gliederung des Gewerbegebietes durch die zurzeit aktuelle Abstandsliste umzustellen sowie die Steuerung des Einzelhandels nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Erkelenz in das Festsetzungsgefüge des Bebauungsplanes zu übernehmen. Für die Flächen außerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes besteht kein Planungserfordernis. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.05.2022 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 30.05.2022 bis 03.06.2022 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2022 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 27.04.2022 beteiligt.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 13.09.2023, des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2022 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 21.09.2022 wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 30.09.2022 in der Zeit vom 10.10.2022 bis 11.11.2022 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.10.2021 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath , wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath
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