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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 61/661/2022 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte ,wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig