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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte ,wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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