TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Bericht aus dem Stadtmarketing |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Angelegenheiten Wirtschaftsförderung |
|
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
Beschluss des Rates vom 25.09.2019: "Konzept zur Identifikation von strukturverbessernden Projekten/Skizzen für Einrichtungen bzw. Maßnahmen aus den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Mobilität & Verkehr, Gewerbe und öffentlicher Infrastruktur"
hier: vorbereitendes Konzeptpapier zur Ansiedlung einer Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung in der Stadt Erkelenz der Prognos AG |
|
|
A 80/001/2021 |
|
Ö 3.2 |
|
|
Maßnahme Verfügungsfonds zur Städtebauförderung Integriertes Handlungskonzept "Erkelenz 2030"
hier: Richtlinien des Verfügungsfonds und Projektbeirat |
|
|
A 80/002/2021 |
|
Ö 3.3 |
|
|
Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier
hier: Beitritt zum Verein "Nachhaltige Land- und Ernährungswissenschaft im Rheinischen Revier" (NALE-RR. e.V.) |
|
|
A 80/004/2021 |
|
Ö 4 |
|
|
Angelegenheiten Stadtentwicklung |
|
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
|
|
A 61/558/2021 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
|
|
|
|
02.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
|
|
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
|
|
Ö 2.4 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
24.02.2021 - Rat der Stadt Erkelenz |
|
|
Ö 3.4 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
Ö 4.2 |
|
|
Bebauungsplan Nr. I/5C "Freiheitsplatz/Atelierstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Erneuter Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
|
|
A 61/559/2021 |
|
Ö 4.3 |
|
|
36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
|
|
A 61/560/2021 |
|
Ö 4.4 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
|
|
A 61/561/2021 |
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 2.1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|