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Vorlage - A 61/561/2021  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
02.02.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. IV Nahversorgungszentrum Katzemer Str., Erkelenz-Kückhoven  

Tatbestand:

Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Katzemer Str), Erkelenz-Kückhoven beschlossen. Nach Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 12.12.2008 ist die Änderung mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30.01.2009 rechtswirksam geworden.

Darauf aufbauend wurde der Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven entwickelt und vom Rat der Stadt Erkelenz am

01.04.2009 als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.04.2009 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

 

Entsprechend der zuvor genannten Planungen sind am Standort Nahversorgungsmärkte entstanden. Nachdem der Getränkemarkt aus den Räumlichkeiten ausgezogen ist, hat es diverse Gespräche und Abstimmungstermine zwischen Stadt, Eigentümer und Bezirksregierung Köln gegeben, wie die Flächen sinnvoll weitergenutzt werden können. Eine Erweiterung der Verkaufsflächengrößen und/oder Erweiterung der derzeit zulässigen Warensortimente hat die Bezirksregierung Köln verneint, um die zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt Erkelenz zu schützen.

 

Um die seit längerem leerstehenden Räumlichkeiten einer neuen Nutzung zuzuführen ist mit der Bezirksregierung Köln zusammen eine Lösung entwickelt worden.

 

Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Schaffung von Planungsrecht um nahversorgungsergänzende Nutzungen am Standort zu ermöglichen.

Geplant ist die bestehende Festsetzung zu ergänzen mit: […] sowie in Anlehnung an § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO, neben der Nahversorgung des Gebietes dienenden Läden mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerkbetriebe, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.

 

Hiermit wird der Nutzungskatalog aufgeweitet um solche Nutzungen zu ermöglichen, welche die Nahversorgung ergänzen.

 

Der Geltungsbereich ist identisch mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kückhoven unmittelbar westlich der Katzemer Straße und südlich der L 19.

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, soll die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven aufgestellt werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

In der Sitzung soll die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.      Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Tragung der Planungskosten der Änderung des Bebauungsplanes wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und dem Eigentümer der Flächen sichergestellt.


Anlage:

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. IV Nahversorgungszentrum Katzemer Str., Erkelenz-Kückhoven (401 KB)