Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 5 Abs. 2.3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Die Verwaltung des Jugendamtes hat deshalb allen Ausschussmitgliedern den Teilergebnisplan für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2008 bis 2012 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat die in ihrem Bereich im Jahr 2009 zu erwartenden Erträge und Aufwendungen ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2008 - 2012 vorgeschlagen. I. Teilergebnisplan Sowohl der vorliegende Teilergebnisplan als auch die nachstehende Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 zeigen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe Aufwendungen in Höhe von 12.164.802,-- € und Erträge in Höhe von 4.184.587,-- € für das Jahr 2009 eingeplant sind.
Wie der vorstehenden Übersicht zu entnehmen ist, wird im Teilergebnisplan für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2009 ein um 674.898,-- € höherer Zuschussbedarf als für das Jahr 2008 ausgewiesen. Das vorstehende Schaubild weist aus, dass die Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz nach wie vor hohen Stellenwert besitzt. Sowohl die beschlussfassenden Gremien der Stadt, hier insbesondere der Jugendhilfeausschuss, als auch die in dem Bereich verantwortlichen und handelnden Personen sind sich in der Umsetzung des in § 1 SGB VIII normierten Rechtes aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit einig und ihrer Verantwortung bewusst. Natürlich hat die Umsetzung dieses Rechtsanspruches ihren Preis. Auch in der Jugendhilfe folgen die Kosten den Aufgaben bzw. den Angeboten. Gesellschaftliche Anforderungen an die Jugendhilfe wie z.B.
stellen sowohl an die personellen als auch an die finanziellen Ressourcen eine wachsende Herausforderung. Diese wachsenden Herausforderungen werden in den vorliegenden Teilergebnisplänen abgebildet: Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung - Im Stadtgebiet Erkelenz werden zz. 9 Tageseinrichtungen für Kinder durch freie Träger geführt. Zur Finanzierung dieser Einrichtung wurden eine Beteiligung des Landes an den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 1.060.000,-- € und Elternbeiträge in Höhe von 550.000,-- € eingeplant. Den vorgenannten Erträgen stehen Transferaufwendungen in Höhe von 2.923.220,-- € (u. a. Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 2.900.000,-- €, 11.220,-- € Zuschuss zur Sprachförderung und 12.000,-- € Zuschuss für das Familienzentrum des Johanniter Kindergartens entgegen. Mit dem Anteil in Höhe des Zuschussbedarfes von ca. 1.331.220,-- € beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung der Einrichtung der freien Träger. Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Tagespflege –
Diesen Erträgen stehen gegenüber:
Insgesamt schlagen die Kosten für die kommunalen Tageseinrichtungen mit einem Zuschussbedarf von 2.535.196,-- € zu Buche, d. h. der Zuschussbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 567.661,-- €. Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich fast ausschließlich aus der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Das starke Nachfrageverhalten der Eltern nach Ganztagsbetreuung und nach U-3-Plätzen führt bei der Umsetzung der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ zu erheblichen Mehrkosten. So sind jetzt alle Leiterinnen anteilmäßig von der Gruppenarbeit freigestellt und die Personalstunden wurden den erweiterten Betreuungsangeboten angepasst. Die Mehrkosten sind z. T. aber auch durch die Absenkung des Trägeranteils der kirchlichen Einrichtungen von 20 % auf 12 % verursacht. Mit Schreiben vom 18.06.08 beantragte die Fraktion der Bürgerpartei e. V. Erkelenz, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/Elternteile ein Jahreseinkommen unter 24.000,-- € (zz. 15.000,-- €) haben, von den Kindergartengebühren zu befreien sind (Phase I). Weiter wird als Phase II beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Finanzierungsmittel aufzuzeigen, um alle Kinder/Eltern im Stadtgebiet von den Elternbeiträgen zu befreien. Zur Begründung des Antrages heißt es u. a., „dass gerade Familien heutzutage extrem belastet sind. Eine Kommune/Gemeinde muss erkennen, dass die Zukunft in unseren Kindern liegt. Deshalb ist es die Pflicht einer Kommune Eltern zu entlasten, die sich entschlossen haben, Kinder in diese Welt zu setzen“. Eine Erhöhung der Beitragsfreigrenze von zz. 15.000,-- € auf 24.000,-- € würde einen Beitragsausfall von ca. 72.000,-- € bedeuten. Eine generelle Befreiung vom Elternbeitrag müsste durch den städt. Haushalt mit ca. 1.037.500,-- € finanziert werden. Dieser finanzielle Spielraum ist zz. nicht gegeben. Im Übrigen liegen unsere Elternbeiträge – wie auch die der anderen Jugendämter im Kreis Heinsberg – mit dem höchsten Elternbeitrag in Höhe von 439,-- € für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren einer aktuellen landesweiten Umfrage zufolge im unteren Drittel aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Produktgruppe 06 03 – Kinder- und Jugendarbeit - In diesem Teilergebnisplan sind die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche entstehen. Bei den Erträgen sind die Zuschüsse des Landes zur Infrastrukturförderung in der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2009 in Höhe von 53.868,-- € zu erwähnen. Bei den Aufwendungen sind im Teilergebnisplan u. a. eingeplant:
Produktgruppe 06 04 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien - In dieser Produktgruppe sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Gewährung der ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen entstehen. Die einzelnen Ansätze können dem Teilergebnisplan für die Produktgruppe entnommen werden. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für das Vorjahr ergeben sich bei den erzieherischen Hilfen einige erhebliche Steigerungen:
II. Teilfinanzplan Die Verwaltung des Jugendamtes hat vorgeschlagen, nachstehende aufgeführte Investitionsvorhaben in den Finanzplan aufzunehmen: Produktgruppe 06 02 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege –
Produktgruppe 06 03 – Kinder- u. Jugendarbeit – hier: Produkt 06 03 02 – Einrichtungen der
Jugendarbeit –
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2009 und für die Finanzplanung für die Jahre 2008 – 2012 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 zu entnehmen. Anlage: Der den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betreffenden Teilergebnisplan und der Teilfinanzplan für die Jahre 2008 – 2012 sind beigefügt.
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