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Auszug - Ausweitung des Waldbestandes in Erkelenz Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 12. Oktober 2006  

 
 
27. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 60/056/2008 Ausweitung des Waldbestandes in Erkelenz
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 12. Oktober 2006
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied von der Forst bittet darum, für die Ausweitungen des Waldbestandes in Erkelenz nur von der Bodengüte her betrachtet, minderwertige Flächen für Aufforstungsmaßnahmen heranzuziehen

Ausschussmitglied von der Forst bittet darum, für die Ausweitungen des Waldbestandes in Erkelenz nur von der Bodengüte her betrachtet, minderwertige Flächen für Aufforstungsmaßnahmen heranzuziehen.  Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen würden derzeit bereits durch die Braunkohle stark beschnitten. Er gibt zu bedenken, dass die hochwertigen Böden für die Gewinnung von Agrarprodukten benötigt würden.

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellten Zielsetzungen nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept umzusetzen. Die Planung von konkreten Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung und Beschlussfassung des Bau- und Werksausschusses. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

2.         Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

          Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan darzustellen.

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen