Bürgerinformationssystem
Beschluss: „1. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“ für die Gebührenjahre 2023 und 2024 verzichtet.
2. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Franziskanerplatz“ und „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ für das Jahr 2023 verzichtet.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||