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Vorlage - A 30/262/2023  

 
 
Betreff: Teilweise Befreiung der Gastronomie und der sonstigen Gewerbetreibenden von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Jahre 2023 und 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.03.2023 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.03.2023 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In diesem und in dem kommenden Jahr stehen umfangreiche bauliche Maßnahmen im Innenstadtbereich der Stadt Erkelenz an. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Verwaltung, ansässige Gastronomen und Gewerbetreibende finanziell zu entlasten, in dem sie von der Möglichkeit der Heranziehung zur Sondernutzungsgebühr für 2023 und teilweise für 2024 in begrenztem räumlichen Umfang absieht.

 

Im Rahmen der Sondernutzungssatzung der Stadt Erkelenz vom 31.01.2004 in der derzeit gültigen Fassung kann auf die Erhebung von Benutzungsgebühren ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint.

 

Die Durchführung der baulichen Maßnahmen sind nicht vom Sondernutzungsinhaber beauftragt, sondern von der Stadt Erkelenz. Der zeitlich begrenzte Wegfall der Möglichkeit für den Gastronomen oder den Einzelhändler, seine Speisen und Getränke oder sonstigen Waren auch vor dem Ladenlokal anzubieten, geht mit erheblichen Umsatzeinbußen einher. Da er den Grund des Wegfalls nicht selbst verschuldet (Baustelle), würde die Heranziehung zur Gebührenberechnung eine unbillige Härte darstellen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass angesichts der Beschränkungen während der Corona-Pandemie die Gastronomie und auch den Einzelhandel in den vergangenen drei Jahren in nicht unerheblichem Umfang belastet waren und ein weiterer Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren auch aus diesem Grunde sinnvoll erscheint.

 

Aufgrund der anstehenden umfangreichen Bauarbeiten im Bereich des Marktes für die Jahre 2023 und 2024 und die noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten im Bereich des Franziskanerplatzes schlägt die Verwaltung daher Folgendes vor:

 

  1. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“ für die Gebührenjahre 2023 und 2024 verzichtet.
  2. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Franziskanerplatz“ und „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ für das Jahr 2023 verzichtet.

Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Rat):

„1.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“ für die Gebührenjahre 2023 und 2024 verzichtet.

 

2.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Franziskanerplatz“ und „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ für das Jahr 2023 verzichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

4.982,48 Euro Mindereinnahmen bei den Sondernutzungsgebühren.