Bürgerinformationssystem
Beschluss (als Empfehlung an Rat): „Das „10-Schritte-Modell Erkelenz“ als Informationsmodell und Leitlinie für die Beteiligung der betroffenen Bürger bei Straßenbaumaßnahmen, bei denen Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen, wird unter Schritt 6 um den Spiegelstrich „verbindliche Anliegerversammlung nach § 8a KAG NRW“ ergänzt.
Für „geringfügige Straßenausbaumaßnahmen“, hier vor allem die beitragsfähigen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung, wird auf die verbindliche Anliegerversammlung verzichtet und die erforderliche Beteiligung der Grundstückseigentümer durch eine frühzeitige schriftliche Information sichergestellt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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