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Tagesordnung - 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Gremium: Braunkohlenausschuss
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz  
A 61/286/2014  
Ö 2  
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern  
A 61/287/2014  
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 4  
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/288/2014  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/289/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-              Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

 

   
    11.09.2014 - Braunkohlenausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 6.2 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.09.2014 - Hauptausschuss
    Ö 2.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6  
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath"  
Enthält Anlagen
A 61/290/2014