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Bezeichnung: |
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses |
Gremium: |
Braunkohlenausschuss |
Datum: |
Do, 11.09.2014 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:18 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal des Rathauses |
Ort: |
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz |
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A 61/286/2014 |
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Ö 2 |
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Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern |
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A 61/287/2014 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 4 |
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21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB |
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A 61/288/2014 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB |
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A 61/289/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum- Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“ |
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11.09.2014 - Braunkohlenausschuss |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 6.2 - geändert beschlossen |
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Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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18.09.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 6 |
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath" |
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A 61/290/2014 |
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