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Tagesordnung - 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Gremium: Braunkohlenausschuss
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz  
A 61/286/2014  
Ö 2  
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern  
A 61/287/2014  
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 4  
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/288/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf  (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) :

„1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Er-              kelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Er-              kelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unter-              richten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu               geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß               § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur

Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

 

   
    11.09.2014 - Braunkohlenausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen fett und kursiv gedruckt - (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 6.1 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen fett und kursiv gedruckt - (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.09.2014 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/289/2014  
Ö 6  
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath"  
Enthält Anlagen
A 61/290/2014