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Bezeichnung: |
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses |
Gremium: |
Braunkohlenausschuss |
Datum: |
Do, 11.09.2014 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:18 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal des Rathauses |
Ort: |
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzungen des Braunkohlenausschusses der Stadt Erkelenz |
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A 61/286/2014 |
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Ö 2 |
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Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern |
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A 61/287/2014 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 4 |
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21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB |
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A 61/288/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) : „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Er- kelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Er- kelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unter- richten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“ |
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11.09.2014 - Braunkohlenausschuss |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Geänderter Beschluss - Änderungen fett und kursiv gedruckt - (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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16.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Geänderter Beschluss - Änderungen fett und kursiv gedruckt - (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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18.09.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 2.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz Mitte, wird beschlossen. 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB |
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A 61/289/2014 |
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Ö 6 |
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Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath" |
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A 61/290/2014 |
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