Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 20. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 20.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zur Teilnahme am European Energy Award  
A 10/712/2012  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.06.2012      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/230/2012  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/231/2012  
Ö 4  
Sicherstellung der Beteiligung des Bürgerbeirates Keyenberg/Kuckum/Unter- und Oberwestrich sowie Berverath an der Arbeit im Braunkohlenausschuss der Stadt Erkelenz hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2012  
/009/2012  
Ö 5  
Finanzielle Ausstattung des Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath  
A 61/232/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 5.000,-- Euro für die Ausgestaltung der Bürgerbeiratsarbeit im Rahmen der gemeinsamen Umsiedlung der Orte gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden vom Bürgerbeirat selbst verwaltet. Über die Verwendung legt der Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab. Mit dem finanziellen Zuschuss sind nachfolgend dargestellte Positionen zu finanzieren:

 

  • Erstellung, Administration und Pflege einer eigenen Bürgerbeiratshomepage
  • Produktion, Druck und Verteilung von Veröffentlichungen des Bürgerbeirates
  • Bestückung und Pflege der Informationskästen in den Orten
  • Sachaufwendungen wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopierkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten
  • Sitzungskosten, Informationsveranstaltungen des Bürgerbeirates, wie Bewirtung, ggf. Präsentationstechnik, Raummiete, etc.
  • Hinzuziehung von Sachverständigen

 

Die von der Verwaltung bis zur Auszahlung des Zuschusses für das Jahr 2012 bereits beglichenen Rechnungen sind auf den jährlichen Zuschuss anzurechnen und abzuziehen.“

   
    20.06.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 5.000,-- Euro für die Ausgestaltung der Bürgerbeiratsarbeit im Rahmen der gemeinsamen Umsiedlung der Orte gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden vom Bürgerbeirat selbst verwaltet. Über die Verwendung legt der Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab. Mit dem finanziellen Zuschuss sind nachfolgend dargestellte Positionen zu finanzieren:

 

  • Erstellung, Administration und Pflege einer eigenen Bürgerbeiratshomepage
  • Produktion, Druck und Verteilung von Veröffentlichungen des Bürgerbeirates
  • Bestückung und Pflege der Informationskästen in den Orten
  • Sachaufwendungen wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopierkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten
  • Sitzungskosten, Informationsveranstaltungen des Bürgerbeirates, wie Bewirtung, ggf. Präsentationstechnik, Raummiete, etc.
  • Hinzuziehung von Sachverständigen

 

Die von der Verwaltung bis zur Auszahlung des Zuschusses für das Jahr 2012 bereits beglichenen Rechnungen sind auf den jährlichen Zuschuss anzurechnen und abzuziehen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 24.04.2012 - 04.06.2012  
A 20/233/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)