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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.03.2012 |
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Ö 2.1 |
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Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW |
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A 14/046/2012 |
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Ö 2.2 |
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Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW |
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A 14/047/2012 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2012 |
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Ö 3.1 |
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9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/227/2012 |
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Ö 3.2 |
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Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/228/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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08.05.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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09.05.2012 - Hauptausschuss |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmgAbstimmungsergebnis: einstimmig
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16.05.2012 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz |
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A 20/227/2012 |
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Ö 5 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz |
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A 20/228/2012 |
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Ö 6 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz |
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A 20/229/2012 |
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Ö 7 |
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Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW |
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A 20/230/2012 |
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Ö 8 |
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Erste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 21.12.2011 |
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A 20/231/2012 |
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Ö 9 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 28.02.2012 bis 23.04.2012 |
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A 20/225/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6.2 |
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(nichtöffentlich) |
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