Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 14/046/2012  

 
 
Betreff: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2012 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.05.2012 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß Paragraph 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.

 

Nach Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungs-ausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde gemäß Paragraph 95 Abs. 3 GO NRW am 16.05.2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Hauptausschuss am 25.05.2011 zur Feststellung zugeleitet, der zugleich eine dringliche Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW gefasst hat. Nach Paragraph 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW hätte die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2010 erfolgen müssen. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte jedoch auch in 2011 keine fristgerechte Zuleitung erfolgen.

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011, zugleich als dringliche Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW, wurde der Entwurf des Jahres-abschlusses 2010 nach Paragraph 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im Paragraph 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:

 

1.      Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt.

 

2.      Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

3.      Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen.

 

4.      Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob

 

-                     ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder

-                     der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.

 

Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 erteilt werden.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass der Jahresabschluss 2010 einen Fehlbetrag von 2.336.460,55 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

1.      der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

2.      die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.      die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

4.      der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresfehlbetrag von 2.336.460,55 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2010 (2284 KB)