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Vorlage - A 20/231/2012  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 21.12.2011
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2012 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.05.2012 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1. Änderungssatzung  

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Sitzung des Rates vom 21.12.2011 wurde die neue Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkelenz mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossen.

 

Im § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung ist der Steuergegenstand der gewerblichen Tanzveranstaltung geregelt. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage ist die Stadt Erkelenz gehalten alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art mit Vergnügungssteuer zu belegen. Dies würde auch die eintrittspflichtigen Tanzveranstaltungen im Bereich des Vereinslebens umfassen, zum Beispiel Feuerwehrbälle, Klompenbälle, Tanz in den Mai usw.

 

Da die Verwaltung diese traditionellen Veranstaltungen nicht mit Vergnügungssteuer belegen möchte, wird vorgeschlagen, den § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung ersatzlos zu streichen und der Ersten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung rückwirkend zum 01.01.2012, die dem Original dieser Niederschrift beigefügt wird, zuzustimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Ersten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung wird beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Erste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1. Änderungssatzung (40 KB)