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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Aktuelles aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz
hier: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens |
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A 61/189/2011 |
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Ö 4 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/190/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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25.01.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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26.01.2011 - Hauptausschuss |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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02.02.2011 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 11 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: einstimmig, 11 Enthaltungen
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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